Die Preisspirale für Verkaufsflächen mit hoher Passantenfrequenz in Zürich und Genf dreht weiter nach oben. An Spitzenlagen wird die 10'000 Franken Marke erreicht laut Location Group. Zweifel an solchen Zahlen sind angebracht.
So teuer wie noch nie - zu relativieren
Die Mieten an erstklassigen Lagen der Bahnhofstrasse und der Rue du Rhône sind unbestritten hoch. Die Nachfrage überwiegt bei weitem das Angebot. Die hohe Kaufkraft in den beiden Finanzzentren und die vermögenden Touristen sind Grund für die Preisentwicklung.
Andernorts sind die Preise aber konstant
Standorte ausserhalb der zwei Luxusmeilen liegen bereits um die Hälfte und mehr tiefer. In andern Schweizer Städten wie Basel, Bern, Luzern, Lausanne liegen die Spitzenpreise bei maximal 4'000 Franken/m2/Jahr, der Durchschnitt 90 % darunter!
Spitzenwerte nur im Parterre
Die meisten Läden verteilen sich auf mehrere Stockwerke. Nur für Parterreflächen mit Grossschaufenstern an erstklassigen Lagen werden die von Location Group genannten Zahlen erreicht. Die Mischrechnung auf die ganze Ladenfläche bezogen zeigt am Ende ein anderes Bild.
Makler profitieren von hohen Mieten
Die Studie der Location Group ist kaum neutral. Der Makler verdient bei hohem Mietzinsniveau mehr. Die behaupteten Umsätze von 50'000 Franken pro Quadratmeter an bester Lage sind übertrieben. Ob die Flächen tatsächlich rentieren ist fraglich. Internationale Ketten drängen an die Prestigelagen wegen der querfinanzierten Werbewirkung.
Ladenmieter im Dilemma
Glücklich, wer einen Mietvertrag besitzt ohne fixes Enddatum. In diesen Fällen kann sich der Mieter gegen eine Kündigung wehren, weil der Eigentümer mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits eine genügende Rendite erzielt. Die Kündigung zwecks übermässigen Mehrertrags ist missbräuchlich.
Die Mehrzahl der Mietverträge läuft aber auf ein Enddatum ab. Hier bleibt der Mieter schutzlos. Er kann bloss eine Verlängerung verlangen. Die Deutschschweizer Gerichte sprechen aber selten mehr als zwei Jahre Erstreckung zu. Damit tragen sie zum raschen Mieterwechsel und zur Preisexplosion bei. In der Not verkauft mancher Vormieter seinen befristeten Mietvertrag frühzeitig, um wenigstens ein Schlüsselgeld zu sichern.
Tipps
- Kein fixes Enddatum, sondern blosse Kündbarkeit nach Ablauf der festen Vertragsdauer in einen neuen Mietvertrag
- Vorzeitige Suchbemühungen, um möglichst lange Erstreckung zu erhalten
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Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker