Der Versicherungskonzern Axa schafft die Mietkaution ab. Alle 20‘000 Mieter von Axa-Wohnungen in der Schweiz können von dieser Vertragsänderung profitieren. Bereits geleistete Kautionen werden zurückbezahlt. Damit gerät die Mietkaution auch für Geschäftsräume ins Rutschen.
Leerstände als Auslöser
Hohe Wohnungsleerstände machen Vermieter erfinderisch. Die gesuchten Mieter werden umgarnt: Übernahme von Umbaukosten, mietzinsfreie Zeit, und nun die Abschaffung der Mietkaution. Geschäftsflächen weisen ebenfalls eine rekordhohe Leerstandsquote auf. Höchste Zeit die Mietsicherheit auch bei Büros und Verkaufsflächen mieterfreundlicher zu gestalten.
Kaution ist Verhandlungssache
Mieter haben eine Sicherheit nur zu leisten, wenn es so im Mietvertrag abgemacht ist. Die Kaution ist also Verhandlungssache. Bei Geschäftsräumen schlagen die Vermieter meist drei Monatsmieten als Sicherheit vor. Üblich ist eine vom Mieter zu liefernde Bankgarantie. Ein solventer Geschäftsmieter kann durch geschicktes Verhandeln den Betrag auf eine Monatsmiete senken, oder die Sicherheit ganz streichen. Denn für Sicherheiten bei Geschäftsräumen gibt es keinen gesetzlichen Mindest- oder Höchstbetrag.
Bankgarantie macht erpressbar
Die Bankgarantie ist für den Vermieter wie Bargeld. Seine Ansprüche gegen den Mieter kann er sofort einkassieren, indem er die Garantie bei der Bank einlöst. Die Bank muss auf erste Aufforderung hin zahlen und der Mieter kann dagegen keine Einwände erheben. Er ist schutzlos. Selbst bestrittene Ansprüche des Vermieters lassen sich damit ohne Gerichtsverfahren durchsetzen. Damit ist der Mieter von vorneherein im Hintertreffen. Er muss mit viel Aufwand und Risiken eine unberechtigte Auszahlung beim Vermieter zurückfordern. Genug Gründe, das Modell Bankgarantie abzulehnen. Umso mehr, als der Vermieter von Geschäftsflächen ein gesetzliches Pfandrecht an allen beweglichen Sachen im Mietobjekt besitzt, also schon abgesichert ist.
Solvenzbestätigung reicht
Eine Bestätigung der Hausbank über die Kreditwürdigkeit Ihrer Firma und ein Betreibungsregister-Auszug reichen, um Solvenz und Bonität nachzuweisen. Sodann lässt sich die Zahlungsfähigkeit mit Jahresabschlüssen aufzeigen. Grössere Detaillisten und Magnetmieter leisten bereits heute keine Sicherheiten mehr.
Tipps:
- Bei Verlängerungen und Neuabschlüssen keine Sicherheitsleistung mehr akzeptieren. Verlangen Sie gleiches Recht wie bei der Wohnungsmiete und streichen Sie die Kaution bei Neuverhandlungen.
- Die Solvenz des Geschäftsmieters lässt sich durch Solvenzbestätigungen, Betreibungsauszug und Jahresrechnung nachweisen.
Mit freundlichen Grüssen
Verband der Geschäftsmieter
Dr. Armin Zucker