Am 24. November wird abgestimmt. Zur Abstimmung stehen Einschränkungen des Rechts auf Untervermietung. Weiter muss ein Eigenbedarf für die vorzeitige Kündigung eines Mietverhältnisses nicht mehr dringend sein. Diese Änderungen schwächen die Position der Geschäftsmieter erheblich und sind abzulehnen. Deshalb empfiehlt der Verband der Geschäftsmieter: 2x Nein!
Die Unterstützer der Mietrechtsrevision geben an, dass die Untervermietung mit Gewinn verhindert werden soll. Was verschwiegen wird: Das ist schon jetzt nicht erlaubt. Dazu braucht es keine Revision.
Die Untervermietung ist gerade für Geschäftsmieter oft von existenzieller Bedeutung, um nicht mehr benötigte Flächen zu vergeben, Kosten zu senken und mit Untermietern Synergien zu nutzen.
Neu soll die Untervermietung auf maximal zwei Jahre beschränkt werden. Diese Beschneidung trifft zahlreiche Geschäftsmieter, weil bei der Untermiete von Geschäftsräumen eine längere Laufzeit üblich ist. Selbst die längere Untervermietung eines Parkplatzes, der nicht mehr benötigt wird, wäre nicht mehr zulässig.
Es trifft vor allem diese Branchen, wo Untermiete üblich ist:
- Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Psychiater und andere Praxisgemeinschaften
- Gewerbebetriebe mit zu viel Betriebs- und Lagerflächen
- Büromieter, die dank Untermiete flexibel auf den Geschäftsgang reagieren können
- Coworking Räume
- Ladengeschäfte mit Shop in Shop
- Galerien mit Untervermietung an Künstler
- Gesundheit-, Schönheits- und Fitnessbranche, wie Coiffeure, Massage, Nagelstudios mit Untervermietung an Kollegen
- Untermietverträge, welche sich durch eine Standortaufgabe des Vormieters ergeben
- Senioren, die betreuenden Personen Logis gewähren
Zudem sollen kleinste Formfehler bei der Untervermietung, beispielsweise wenn die Zustimmung via E-Mail eingeholt wurde, eine kurzfristige Kündigung ermöglichen.
Diese Änderungen sind abzulehnen. Sie stärken einzig die Vermieterposition und höhlen den Schutz der Geschäftsmieter aus.
Auch sollen künftig Kündigungen wegen Eigenbedarfs einfacher möglich sein. Das betrifft gerade Geschäftsmieter mit langjährigen Verträgen. Aktuell kann ein Käufer einer Liegenschaft den bestehenden Vertrag nur bei dringendem Eigenbedarf vorzeitig kündigen. Künftig ist nur noch Eigenbedarf erforderlich.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen genügen, um Missbrauch bei der Untermiete zu unterbinden. Darum geht es den Verantwortlichen auch nicht. Ziel ist einzig die Schwächung der Mieterseite, um diese in Verhandlungen noch mehr unter Druck setzen zu können und mehr Miete zu kassieren.
Dieses Vorhaben muss abgelehnt werden. Deshalb: 2x Nein!